AGB

Stand: 10.08.2026

Die 365cloud GmbH (nachfolgend «365cloud») erbringt Beratung, Architektur, Engineering sowie Betriebs- und Supportleistungen rund um Microsoft 365, Azure, Intune, Entra und Security und vermittelt bzw. verkauft Lizenzen und Abonnemente Dritter. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Zusammenarbeit zwischen 365cloud und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») im geschäftlichen Verkehr (B2B).

1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Anwendungsbereich

Diese AGB sind Bestandteil sämtlicher Offerten, Auftragsbestätigungen und Verträge zwischen 365cloud und dem Kunden, soweit sie in der Offerte oder im Vertrag für anwendbar erklärt wurden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit 365cloud ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.2 Rangordnung

Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsbestandteilen gilt folgende Reihenfolge:

  • individueller Vertrag sowie schriftlich festgehaltene Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen (insbesondere eine Auftragsbestätigung);
  • die Bestimmungen der Offerte;
  • diese AGB.

1.3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote von 365cloud sind freibleibend und, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrags, durch Annahme der Offerte durch den Kunden oder durch Auftragsbestätigung von 365cloud.

1.4 Rechtsnatur der Leistungen

Je nach Leistung handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne eines Auftrags (Art. 394 ff. OR) oder um Werkleistungen im Sinne eines Werkvertrags (Art. 363 ff. OR). Die Einordnung richtet sich nach der jeweiligen Leistung.

2 Allgemeine Bestimmungen (Dienstleistungen)

2.1 Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag. 365cloud ist berechtigt, Leistungen in geringfügig geänderter Form zu erbringen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

2.2 Änderungswünsche

Änderungswünsche des Kunden sind schriftlich einzureichen. Die Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Preis werden vor der Umsetzung separat vereinbart.

2.3 Sorgfalt und Ausführung

365cloud erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht und setzt dafür geeignet qualifizierte Personen ein. Bei auftragsrechtlichen Leistungen schuldet 365cloud ein sorgfältiges Tätigwerden, jedoch keinen bestimmten Erfolg.

2.4 Beizug von Partnern und Dritten

365cloud ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen nach vorgängiger Orientierung des Kunden geeignete Partnerfirmen oder Hilfspersonen beizuziehen. 365cloud steht für deren sorgfältige Auswahl ein. Werden dabei Personendaten des Kunden bearbeitet, gilt Ziffer 2.13.

2.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung notwendige Mitwirkung sicher, insbesondere entscheidbefugte Kontaktpersonen, das rechtzeitige Bereitstellen von Informationen und Zugängen sowie das Prüfen und Abnehmen der Arbeiten.

Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten (Backups) selbst verantwortlich. Vor Eingriffen in produktive Umgebungen stellt er geeignete Sicherungen sicher. Entstehen 365cloud durch verspätete oder unterlassene Mitwirkung Verzögerungen oder Mehraufwand, gehen die Mehrkosten zulasten des Kunden.

2.6 Gegenseitige Informationspflicht

Beide Parteien informieren einander rechtzeitig und von sich aus über Umstände, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind oder diese beeinflussen können, insbesondere über absehbare Verzögerungen, geänderte technische oder organisatorische Rahmenbedingungen, erkannte Hindernisse sowie über Risiken, die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt werden. Die Informationspflicht dient der Projekttransparenz und der frühzeitigen Klärung; sie ändert nichts an der jeweiligen Verantwortlichkeit der Parteien nach diesen AGB und dem Vertrag.

2.7 Termine

Termine werden individuell vereinbart. Sie verschieben sich angemessen, wenn der Kunde erforderliche Angaben nicht rechtzeitig liefert oder nachträglich ändert, mit seinen Pflichten (insbesondere Zahlungen) im Rückstand ist oder wenn Hindernisse ausserhalb des Einflussbereichs von 365cloud auftreten.

2.8 Vergütung

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Leistungen nach Aufwand gemäss Offerte bzw. Vereinbarung oder als Pauschale abgerechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Spesen und Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2.9 Zahlungsbedingungen

Rechnungen werden monatlich oder nach Aufwand gestellt und sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für Abonnemente gelten die Bestimmungen in Ziffer 3. Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist und einmaliger Mahnung kann 365cloud einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie Mahnspesen verlangen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. 365cloud hat zudem Anspruch auf Ersatz angemessener Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.

2.10 Verrechnung

Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von 365cloud bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von 365cloud.

2.11 Abnahme bei Werkleistungen

Bei Werkleistungen nimmt der Kunde das Werk nach Fertigstellung ab. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk produktiv nutzt oder eine vereinbarte Rügefrist ungenutzt verstreicht. Erkennbare Mängel sind innert der vereinbarten Frist schriftlich zu rügen; 365cloud gewährleistet in diesem Fall die Nachbesserung innert angemessener Frist.

2.12 Geheimhaltung

Die Parteien behandeln nicht offenkundige Unterlagen, Daten und Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verpflichten hierzu auch ihre Mitarbeitenden und beigezogenen Hilfspersonen. Diese Pflicht besteht bereits vor Vertragsschluss und dauert über das Vertragsende hinaus an, solange ein berechtigtes Interesse besteht.

2.13 Datenschutz

365cloud bearbeitet Personendaten im Rahmen der Vertragserfüllung nach Massgabe des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG). Soweit für die Leistungserbringung erforderlich (z. B. bei Lizenzbestellungen), kann eine Bekanntgabe an Dritte, gegebenenfalls auch ins Ausland, erfolgen. Soweit 365cloud Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien bei Bedarf einen Auftragsbearbeitungsvertrag ab. Geschäfts- und Kundendaten, die 365cloud in ihren eigenen Systemen bearbeitet, werden in der Microsoft Cloud mit Datenhaltung (Data at rest) in der Schweiz gespeichert. Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung von 365cloud.

2.14 Sicherheitsverantwortung

365cloud berät und unterstützt den Kunden bei der Konzeption und Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen in seiner Microsoft Umgebung sorgfältig und nach fachlich anerkannten Grundsätzen.

IT-Sicherheit ist ein fortlaufender Prozess und hängt von zahlreichen Faktoren ab, die 365cloud nicht kontrolliert (u. a. Verhalten der Nutzenden, Massnahmen und Produkte Dritter sowie neue Bedrohungen). 365cloud schuldet daher eine sorgfältige Beratung und Umsetzung, jedoch keine Gewähr für einen bestimmten Sicherheitserfolg und keine absolute Sicherheit vor Angriffen, Ausfällen oder Datenverlust.

Der Kunde bleibt Inhaber seiner Systeme und Daten und trägt die Verantwortung für seine Geschäftsentscheidungen. Er entscheidet insbesondere über die Umsetzung der Empfehlungen von 365cloud, über die Priorisierung von Massnahmen sowie über die Tragung verbleibender Restrisiken. Setzt der Kunde eine Empfehlung von 365cloud nicht, nur teilweise oder verzögert um, trägt er die daraus entstehenden Folgen selbst; 365cloud weist auf ihr erkennbare wesentliche Risiken hin.

2.15 Haftung

365cloud erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht, schuldet bei auftragsrechtlichen Leistungen jedoch keinen bestimmten Erfolg.

Für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet 365cloud unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen; diese Haftung wird weder ausgeschlossen noch begrenzt (Art. 100 Abs. 1 OR).

Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet 365cloud nur für den unmittelbaren Schaden. Die Haftung ist gesamthaft je Auftrag begrenzt auf 10 % des für den betreffenden Auftrag vereinbarten Fest- bzw. Fixpreises. Ist für den Auftrag kein Fest- oder Fixpreis vereinbart, ist die Haftung begrenzt auf 10 % der für die bereits erbrachten Dienstleistungen dieses Auftrags bis zum schädigenden Ereignis in Rechnung gestellten Vergütung. In jedem Fall ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf höchstens CHF 25’000 begrenzt.

Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von 365cloud.

Für das Verhalten beigezogener Hilfspersonen und Dritter haftet 365cloud im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Instruktion; eine weitergehende Haftung für Hilfspersonen wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen (Art. 101 Abs. 2 OR).

Für die regelmässige und vollständige Sicherung seiner Daten ist der Kunde selbst verantwortlich (Ziffer 2.5). Keine Haftung besteht für Schäden, die auf Bedienungsfehler des Kunden, auf die Nichtumsetzung oder verzögerte Umsetzung von Empfehlungen (Ziffer 2.14), auf Produkte, Software oder Dienstleistungen Dritter oder auf Missbrauch durch Dritte (z. B. Schadsoftware) zurückzuführen sind. Den Schaden und den Kausalzusammenhang weist der Kunde nach.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden sowie nach dem Produktehaftpflichtgesetz, bleibt in jedem Fall vorbehalten.

2.16 Höhere Gewalt

365cloud haftet nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, die auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturereignisse, Krieg, Epidemien, Streiks, behördliche Massnahmen). Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, kann die betroffene Leistung von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden.

2.17 Abwerbeverbot

Während der Dauer der Geschäftsbeziehung und während zwölf Monaten nach deren Ende stellt der Kunde Mitarbeitende von 365cloud nur mit deren schriftlicher Zustimmung an bzw. nimmt deren Leistungen nur mit dieser Zustimmung direkt oder indirekt in Anspruch.

2.18 Vertragsdauer und Beendigung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Rein auftragsrechtliche Leistungen (z. B. Beratung) können von beiden Seiten jederzeit beendet werden; erfolgt die Beendigung zur Unzeit, ist der beendende Teil zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. Für die Rückgabe und Vernichtung von Kundendaten und Unterlagen gilt Ziffer 2.19.

2.19 Rückgabe und Vernichtung von Kundendaten und Unterlagen

  • Eigentum und Zuständigkeit: Vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Datenträger und Daten sowie die daraus abgeleiteten Kundendaten bleiben jederzeit im Eigentum bzw. in der Rechtszuständigkeit des Kunden.
  • Rückgabe: Nach Beendigung der betreffenden Leistung oder des Vertrags gibt 365cloud die überlassenen Unterlagen und Datenträger sowie die bei ihr verbliebenen Kundendaten auf Verlangen in einem gängigen Format heraus. Ein über die einfache Rückgabe hinausgehender Aufwand (z. B. Migration oder besondere Exportformate) wird gesondert vereinbart.
  • Vernichtung: Auf Wunsch des Kunden oder soweit keine gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, löscht bzw. vernichtet 365cloud die Kundendaten und Unterlagen nach der Rückgabe innert angemessener Frist dauerhaft und bestätigt dies dem Kunden auf Verlangen.
  • Aufbewahrung: 365cloud darf Kopien aufbewahren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Dokumentation der erbrachten Leistungen dient; für solche Kopien gelten die Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen dieser AGB weiter.
  • Zurückbehaltung: An den eigenen Daten des Kunden besteht kein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen. Vorbehalten bleibt, dass die Nutzungsrechte an eigens erstellten Arbeitsergebnissen erst mit vollständiger Bezahlung übergehen (Ziffer 4.1).

3 Besondere Bestimmungen: Lizenzen, Abonnemente und Leistungen Dritter

3.1 Vermittlung und Weiterverkauf

365cloud vermittelt bzw. verkauft Lizenzen und Abonnemente Dritter weiter, insbesondere von Microsoft. Gegenstand und Umfang ergeben sich aus der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag.

3.2 Herstellerbedingungen

Für Lizenzen, Abonnemente und Leistungen Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Hersteller bzw. Anbieter (z. B. von Microsoft). Der Kunde anerkennt diese Bedingungen.

3.3 Hersteller- und Plattformänderungen

Die Leistungen von 365cloud bauen auf Produkten, Plattformen und Diensten Dritter auf, insbesondere von Microsoft sowie weiteren Cloud- und SaaS-Anbietern. Diese Dritten können ihre Produkte, Funktionen, Programmierschnittstellen (APIs), Dienste, Preise und Lizenzmodelle nach ihren eigenen Bedingungen ändern, einstellen oder ersetzen.

365cloud hat auf solche Änderungen keinen Einfluss und haftet nicht für Funktions-, Produkt-, Preis-, Lizenzmodell-, API- oder sonstige Leistungsänderungen Dritter, soweit diese ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. 365cloud informiert den Kunden über ihr bekannte wesentliche Änderungen, soweit zumutbar, und unterstützt ihn bei der Anpassung im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung.

3.4 Abrechnung und Zahlungsverzug bei Abonnementen

Abonnemente (z. B. Lizenzen sowie wiederkehrende Support- und Betriebsleistungen) werden im Voraus in Rechnung gestellt und sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug kann 365cloud nach einmaliger Mahnung ihre eigenen wiederkehrenden Support- und Betriebsleistungen aussetzen. Eine Aussetzung, Sperrung oder Nichtverlängerung von Lizenzen und Abonnementen Dritter kann 365cloud nur im Rahmen der technischen und vertraglichen Möglichkeiten des jeweiligen Herstellers bzw. Anbieters veranlassen, insbesondere nach den Bedingungen des Microsoft CSP-Programms (New Commerce Experience, NCE); darüber hinausgehende technische Kontrollmöglichkeiten stehen 365cloud nicht zu. Unabhängig von einer solchen Aussetzung bleibt der Kunde zur Zahlung der für die vereinbarte bzw. verbindlich bestellte Laufzeit geschuldeten Vergütung verpflichtet.

3.5 Laufzeit und Kündigung von Abonnementen

Laufzeiten, Verlängerungen, Herabstufungen und Kündigungsfristen von Abonnementen richten sich nach den Vorgaben des jeweiligen Herstellers bzw. Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Microsoft-Abonnementen gelten insbesondere die Bedingungen des CSP-Programms und der New Commerce Experience (NCE): Abonnemente sind danach in der Regel für die gewählte Laufzeit (z. B. monatlich, jährlich oder mehrjährig) verbindlich, und eine Reduktion oder Kündigung ist nur innerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Fristen und Stornofenster möglich.

Der Kunde bleibt für die verbindlich bestellte Laufzeit zur Zahlung verpflichtet, auch wenn er die Nutzung vorzeitig einstellt. Änderungen und Kündigungen sind 365cloud so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass sie innerhalb der Herstellerfristen umgesetzt werden können.

3.6 Gewährleistung

Für Produkte, Lizenzen und Leistungen Dritter übernimmt 365cloud keine über die jeweilige Hersteller- bzw. Anbietergarantie hinausgehende Gewähr. 365cloud unterstützt den Kunden jedoch bei der Abwicklung von Garantie- und Supportfällen.

3.7 Hardware

Der Verkauf von Hardware ist derzeit nicht Teil des Angebots von 365cloud. Sofern künftig Hardware angeboten wird, gelten dafür ergänzende, gesondert vereinbarte Bedingungen.

4 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

4.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

An eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt 365cloud dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein.

4.2 Methoden, Werkzeuge und Vorlagen

Von 365cloud eingesetzte oder entwickelte Methoden, Werkzeuge, Vorlagen und ihr allgemeines Know-how bleiben ihr geistiges Eigentum. Schutzrechte Dritter bleiben vorbehalten.

5 Schlussbestimmungen

5.1 Änderung der AGB

365cloud kann diese AGB jederzeit anpassen und versieht sie mit einem Stand-Datum. Massgebend ist die jeweils aktuelle, auf der Website von 365cloud veröffentlichte Fassung. Für laufende Projekte wird eine neue Fassung erst mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil; für Abonnemente gilt die jeweils aktuelle Fassung.

5.2 Form von Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Der Schriftform ist Genüge getan durch Austausch entsprechender Erklärungen in Textform, einschliesslich E-Mail, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wo das Gesetz zwingend die Schriftform im Sinne der Art. 13 ff. OR verlangt, gilt Ziffer 5.4.

5.3 Elektronische Kommunikation

Die Parteien kommunizieren im Rahmen der Zusammenarbeit auch elektronisch, insbesondere per E-Mail sowie über die eingesetzten Microsoft und Kollaborationsdienste. Elektronische Kommunikation ist als Kommunikationsmittel anerkannt.

Beiden Parteien sind die typischen Risiken elektronischer Kommunikation bekannt (insbesondere Übermittlungsfehler, Verzögerungen, Verlust sowie Kenntnisnahme durch Dritte); sie akzeptieren diese Risiken im üblichen Rahmen. Für Erklärungen mit besonderer Bedeutung (z. B. Kündigungen oder Mahnungen) kann eine Partei eine Bestätigung des Zugangs verlangen. Diese Bestimmung schränkt die Haftung nach Ziffer 2.15 nicht über das dort Geregelte hinaus ein.

5.4 Elektronische Signaturen

Verträge und rechtsgeschäftliche Erklärungen können elektronisch unterzeichnet werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur mit qualifiziertem Zeitstempel im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Einfache oder fortgeschrittene elektronische Signaturen sowie der Abschluss über anerkannte Signaturplattformen sind zulässig und zwischen den Parteien gültig, soweit für die betreffende Erklärung keine qualifizierte Form gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die Parteien anerkennen elektronisch signierte Dokumente als beweiskräftig.

5.5 Referenznennung

365cloud darf den Kunden (Name und Logo) sowie das durchgeführte Projekt nur nach dessen vorgängiger, ausdrücklicher Zustimmung als Referenz nennen oder zu Marketingzwecken verwenden. Eine Zustimmung kann auf einzelne Kanäle oder Inhalte beschränkt und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ohne Zustimmung besteht keine Referenzberechtigung. Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 2.12 bleibt vorbehalten.

5.6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

5.7 Anwendbares Recht

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen 365cloud und dem Kunden unterstehen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).

5.8 Streitbeilegung und Gerichtsstand

Die Parteien sind verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zunächst ernsthaft eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte führen sie mindestens ein persönliches oder fernmündliches Gespräch mit dem Ziel einer aussergerichtlichen Klärung; auf Verlangen einer Partei findet dieses Gespräch auf Ebene der zeichnungsberechtigten Personen statt. Die Parteien können zusätzlich eine Mediation vereinbaren.

Kommt innert angemessener Frist keine Einigung zustande, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz der 365cloud GmbH in Bern. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Das Recht jeder Partei, jederzeit vorsorgliche oder sichernde Massnahmen beim zuständigen Gericht zu beantragen, bleibt vom Erfordernis des Einigungsversuchs unberührt.